Ist ein Ehevertrag für Sie sinnvoll?

Solange man auf rosa Wolken schwebt, denkt man nicht an Wolkenbrüche. Das ist auch gut so, denn wer denkt schon gerne daran, dass das momentane Glück irgendwann einmal ein Ende haben könnte. Trotzdem: ein paar Gedanken über Konsequenzen einer möglichen Trennung zur rechten Zeit sind wichtig und können, sollte der Ernstfall doch irgendwann eintreten, dabei helfen viel Ärger zu ersparen.

Letztlich lassen sich rechtliche Dinge auch viel besser in „friedlichen“ Zeiten klären. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihrem Partner darüber zu reden, es hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern vielmehr mit einem verantwortungsvollen Umgang miteinander, wenn man die gemeinsamen finanziellen Angelegenheiten regelt.

Mit einem Ehevertrag klärt man Fragestellungen, welche später bei einer eventuellen Trennung auftreten können, hinsichtlich der Aufteilung von Vermögen, aber auch Unterhaltsregelungen kann man damit festlegen.

Trifft mein keine vertragliche Regelung über den Güterstand, so tritt automatisch der gesetzliche Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft ein. Will man eine andere Regelung festlegen, wie beispielsweise die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft, muss man dies mit einem Ehevertrag regeln.

Es ist sinnvoll, sich vorher von einem Notar beraten zu lassen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, welche einen Ehevertrag empfehlenswert erscheinen lassen. Solche Voraussetzungen können vorliegen, wenn einer der Ehepartner eine Firma hat, welche im Fall einer Trennung im Bestand geschützt sein soll, oder auch wenn grundsätzlich deutlich unterschiedliche Vermögensverhältnisse auch in Bezug auf Schuldverpflichtungen bestehen. Für die Gültigkeit eines Ehevertrages ist dann ohnehin die Beurkundung durch einen Notar erforderlich.

Ein weiterer Grund für das Abschließen eines Ehevertrags kann vorliegen, wenn einer der Partner Kinder mit in die Ehe bringt. Dann gibt es sicherlich die eine oder andere Frage zu klären, was das spätere Erbrecht anbelangt. Wenn Sie alles geklärt haben, können Sie sich wieder voll und ganz auf Ihre bevorstehende Hochzeit freuen.

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